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10.11.10

Erste Impressionen vom Treffen auf der Insel



Den Bericht zum Treffen findet man hier.




hier klicken für Musike






...andere Betrachtungsweise? hier klicken.




Nicht vergessen! gleich eintragen!




1.11.10

Teilnahme am langenhainer kreis

Liebe Freunde im langenhainer kreis,

manchmal ist es gut, getroffene Regelungen zu überprüfen. "Aus gegebenem Anlass" :)) habe ich unsere Teilnahmekriterien überarbeitet. Besonderes Augenmerk bitte ich auf die Akquise-Klausel zu legen.


Ein Bericht und Bilder vom Mallorca-Treffen folgen an dieser Stelle in der nächsten Woche.

Hier die überarbeiteten Teilnahmekriterien:


Ständige Teilnehmer am langenhainer kreis:
Der Antrag zur Aufnahme im langenhainer kreis muss schriftlich erfolgen und gilt zunächst für ein Jahr.
Der Antragsgeber soll volljährig sein.
Ständige Teilnehmer unterstützen den langenhainer kreis durch aktive, regelmäßige Betätigung an den Aktivitäten des Kreises.
Die ständigen Teilnehmer bringen Vorschläge zur Gestaltung und Durchführung gemeinsamer Treffen.
Sie verpflichten sich, untereinander keine berufliche Akquise zu betreiben.
Jeder ständige Teilnehmer leistet einen Kostenzuschuss.
(Details sendet der langenhainer kreis gern auf Anfrage zu.)
Bei allen Seminaren, die Peter Lohoff oder das usa team anbieten, erhalten ständige Teilnehmer des langenhainer kreises 20% Preisnachlass auf die Kosten der Seminarteilnahme. Dieser Nachlass ist personengebunden.
Eine Teilnahme am langenhainer kreis in Form reiner Förderung ist möglich.
Förderer nehmen nur wahlweise an Veranstaltungen des langenhainer kreises teil.
Ausschluss von der Teilnahme erfolgt bei Fehlverhalten, Verzug der Zahlung oder wegen anderer triftiger Gründe.
Teilnehmer, die einer Sekte oder sektenähnlichen Vereinigung angehören, werden sofort nach bekannt werden ausgeschlossen.

Gäste:
Auf Vorschlag eines ständigen Teilnehmers oder nach Kontakt über das Online-Formular können Gäste eingeladen werden.
Für Gäste entstehen keine Veranstaltungskosten.
Der Gast trägt seine Kosten für Verzehr und Übernachtung.
Ständige Teilnehmer informieren ihre Gäste über den langenhainer kreis.
Nach zweimaliger Teilnahme als Gast kann die ständige Teilnahme am langenhainer kreis beantragt werden.
Eine weitere Teilnahme als Gast in o.a. Sinne ist nicht möglich.
Auch für Gäste gilt, dass keine Mitgliedschaft in einer Sekte oder sektenähnlichen Vereinigung vorliegen darf.


Diesen Text findet man unter:
www.der-langenhainer-kreis.de >----Teilnahme

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